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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SIEDATEC Inh. Axel Siekmann   Geltung der Bedingungen 1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle gegenwärtigen Lieferungen und Leistungen einschließlich etwaiger Beratungsleistungen und Auskünfte sowohl gegenüber privaten als auch gewerblichen Kunden. Mit Auftragsvergabe erklärt sich der Kunde von SIEDATEC Inh. Axel Siekmann mit dieser Vertragsgrundlage einverstanden. 2. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Auf Verlangen stellt das Unternehmen SIEDATEC Inh. Axel Siekmann ein Exemplar der allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. 3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, es sei denn, sie kämen im konkreten Fall SIEDATEC Inh. Axel Siekmann zugute oder SIEDATEC Inh. Axel Siekmann erklärt sich ausdrücklich mit ihrer Geltung einverstanden. 4. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Die AGB von SIEDATEC Inh. Axel Siekmann gelten auch dann, wenn SIEDATEC Inh. Axel Siekmann in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen und Leistungen an den Kunden ausführt.   Vertragsschluss 1. Ein Vertrag zwischen Auftraggebern und SIEDATEC Inh. Axel Siekmann kommt zustande, wenn SIEDATEC Inh. Axel Siekmann die Bestellung oder den Auftrag des Kunden durch schriftliche oder mündliche Mitteilung bestätigt. Das Schweigen von SIEDATEC Inh. Axel Siekmann auf eine Anfrage oder einen Vertragsantrag des Kunden gilt nicht als Annahme. 2. Zusicherungen von Eigenschaften des Vertragsgegenstandes bedürfen der ausdrücklichen zusätzlichen Schriftform. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Für die Internetpräsenz oder sonstige Informationsquellen wie Kostenvoranschläge, Anzeigen und Flyer wird bezüglich der Korrektheit, Vollständigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen keine Haftung übernommen. Die Informationen stellen keine Zusicherungen von Eigenschaften dar. 3. Soweit nicht anders angegeben, sieht sich SIEDATEC Inh. Axel Siekmann an die in seinen Angeboten angegebenen Produktspezifikationen, Leistungen und Preise für die Dauer von vierzehn Tagen, gerechnet ab Erstellungsdatum, gebunden. Der Kunde ist an seinen Vertragsantrag ebenfalls zwei Wochen ab Zugang gebunden. Vertragsdurchführung Vertragsdurchführung 1. SIEDATEC Inh. Axel Siekmann behält sich ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn keine Liefermöglichkeit besteht. Keine Liefermöglichkeit besteht, wenn die verkaufte Ware oder Dienstleistung trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur wesentlich überteuert beschafft werden kann. SIEDATEC Inh. Axel Siekmann wird dann dem Kunden den Rücktritt unverzüglich mitteilen. 2. Über die Liefer-/Fertigstellungszeit wird eine gesonderte Vereinbarung zwischen SIEDATEC Inh. Axel Siekmann und dem Kunden getroffen. 3. Eine angemessene Verlängerung der Liefer-, bzw. Fertigstellungszeit tritt außerdem ein bei a) Vorliegen von außerhalb der Einflusssphäre von SIEDATEC Inh. Axel Siekmann liegender Ereignisse, wie z.B. höherer Gewalt und Einfuhrverbote oder b) Verzögerungen oder Ausfälle bei der Anlieferung von vertragsgegenständlichen Teilen an SIEDATEC Inh. Axel Siekmann. In diesen Fällen bleibt es dem Kunden unbenommen, nach Setzung einer angemessenen Frist zur Leistungserbringung und im Falle ihres fruchtlosen Ablaufs vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu, es sei denn, SIEDATEC Inh. Axel Siekmann trifft eine Pflichtverletzung. 4. Die unter 3. genannten Regelungen gelten entsprechend, wenn die dort genannten Umstände bei einem Lieferanten oder Unterlieferanten von SIEDATEC Inh. Axel Siekmann eintreten. 5. Ist das Leistungshindernis nicht nur vorübergehend und nicht von SIEDATEC Inh. Axel Siekmann verschuldet, ist SIEDATEC Inh. Axel Siekmann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden stehen in diesem Fall keine Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsrücktritt gegen SIEDATEC Inh. Axel Siekmann zu. 6. Daten- und Systemsicherung: Der Kunde ist vollumfänglich für die Daten- und Systemsicherung verantwortlich. Er ist verpflichtet, bevor SIEDATEC Inh. Axel Siekmann an Hard- und software Änderungen vornimmt, vorher die nötige Sicherung durchzuführen und die auf dem System installierte Software mit den zugehörigen Legitimations- Codes für allfällige Nachinstallationen zur Verfügung zu stellen. SIEDATEC Inh. Axel Siekmann kann zu keinem Zeitpunkt für allfällige Datenverluste bzw. Schäden, verursacht einen ganzen oder teilweisen Ausfall eines oder mehrerer Systeme haftbar gemacht werden. Auch allenfalls entgangener Gewinn kann nicht geltend gemacht werden. 7. Der Kunde trägt das Risiko eines etwaigen bereits vorhandenen Befalls seines Systems mit Viren, Trojanern und anderen Infektionen. Der Aufwand für eine wegen Infektion erforderliche Neukonfiguration des Systems nach vorausgegangener Neuformatierung geht, soweit dieser im Vertragsangebot nicht berücksichtigt wurde,gesondert zu Lasten des Kunden. Der vereinbarte Fertigstellungstermin verlängert sich entsprechend des für die Neukonfiguration angefallenen Zeitaufwandes. 8. Mit der Bestätigung eines Supportauftrages per Telefonsupport oder Fernwartung erhält der Kunde die Möglichkeit, zum angegebenen Termin eine Diagnose, Fehlererhebung, Beratungsdienstleistung oder Schulung per Telefonsupport oder Fernwartung von SIEDATEC Inh. Axel Siekmann durchführen zu lassen. Dieser Service wird zu den in der Auftragsbestätigung angegebenen Preisen durchgeführt, sofern es sich nicht um Nachbesserungen oder Garantieansprüche handelt oder die Leistung in einem gültigen Wartungsvertrag eingeschlossen ist. Ist der Kunde zum Fehlerbehebungstermin nicht telefonisch erreichbar oder kann er die Fernwartungssitzung nicht starten, obwohl SIEDATEC Inh. Axel Siekmann die Sitzung freigegeben hat, so wird eine Berechnungseinheit von 10 Minuten in Rechnung gestellt.   Eigentumsvorbehalt 1. SIEDATEC Inh. Axel Siekmann behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen vor, bis sämtliche Ansprüche von SIEDATEC Inh. Axel Siekmann gegen den Kunden, die jetzt oder im Zusammenhang mit den gelieferten Sachen zukünftig bestehen, beglichen sind. 2. SIEDATEC Inh. Axel Siekmann ist in Ausübung seines Eigentumsvorbehaltes bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, im System des Kunden bereits unter Eigentumsvorbehalt gelieferte verbaute Teile wieder auszubauen und/oder wieder heraus zu verlangen, auch wenn sie mit dem Einbau bereits wesentlicher Bestandteil des Systems geworden sind. Bei Verbindung oder Vermischung von Vorbehaltsgut tritt der Kunde sein hieraus resultierendes (Mit)eigentumsrecht an dem vermischten bestand oder der verbundenen Sache an SIEDATEC Inh. Axel Siekmann ab. Ein hierdurch bedingter Ausfall des Systems und etwaige daraus resultierende Folgeschäden gehen allein zu Lasten des Kunden. 3. Der Kunde ist als Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache zur ordnungsgemäßen Pflege und Sicherung verpflichtet.   Preise 1. Die Preise gegenüber gewerblichen Kunden verstehen sich in EURO rein netto exkl. MWSt. zzgl. Transport-, Verpackungs- u. Wegkosten zzgl. der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Gegenüber Privatkunden werden die Preise, sofern es sich nicht um Einzelpreise eines Gesamtauftrages handelt, in Brutto inkl. Mehrwertsteuer bekannt gegeben. 2. Bei der Berechnung des zeitlichen Aufwandes für die Installation von zusätzlicher Hard- bzw. Software wird eine Standardinstallation vorausgesetzt, die fehlerfrei läuft. Zudem muss die auf dem System installierte Software für allfällige Neuinstallation zur Verfügung stehen. Mehraufwand, der auf eine unvollständige oder fehlerhafte oder infizierte Installation oder fehlerhafte Software zurückzuführen ist, wird zusätzlich in Rechnung gestellt. 3. Der Kunde akzeptiert einen Mehraufwand von 20% im Vergleich zum offerierten Aufwand ohne vorgängige oder schriftliche Meldung durch SIEDATEC Inh. Axel Siekmann. Bei einem darüber hinausgehenden Mehraufwand setzt SIEDATEC Inh. Axel Siekmann den Kunden in Kenntnis. Die bis dahin noch nicht ausgeführten Arbeiten werden erst nach Zustimmung des Kunden erledigt.   Zahlungspflicht des Kunden 1. Sind zur Herstellung der Betriebsbereitschaft der von SIEDATEC Inh. Axel Siekmann gelieferten Sachen Installation, Montage und Einrichtungen erforderlich, so werden diese Leistungen von SIEDATEC Inh. Axel Siekmann gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich eine entgegenstehende Abrede getroffen oder diesen Mehraufwand ersichtlich bereits im Vertragsangebot berücksichtigt. Für die Höhe der Kosten sind die im Zeitpunkt des Leistungsauftrages gültigen Preislisten des SIEDATEC Inh. Axel Siekmann maßgeblich. Sämtliche Unterstützungsleistungen, die SIEDATEC Inh. Axel Siekmann anbietet und die der Kunde in Anspruch nehmen möchte (z.B. Installation, Demonstration der Betriebsbereitschaft, Einweisung, Schulung, Beratung sind, sofern sie nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrages sind, gesondert nach Aufwand zu vergüten. Die Höhe der Stundensätze, Reise- u. sonstigen Nebenkosten richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste von SIEDATEC Inh. Axel Siekmann. 2. Preiserhöhungen und Erhöhungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer trägt der Kunde, wenn die Lieferungen oder Leistungen vereinbarungsgemäß später als 5 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen. Das gleiche gilt, wenn die Leistung oder Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, später als 5 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt. 3. Die Rechnungen sind sofort nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Ein Skonto darf nur dann abgezogen werden, wenn dieser im Einzelfall ausdrücklich von SIEDATEC Inh. Axel Siekmann eingeräumt wurde. 4. SIEDATEC Inh. Axel Siekmann ist berechtigt, vom Kunden auch vollständige Vorauszahlungen auf Lieferungen und Leistungen zu verlangen und die Lieferung von Teilen und Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen vom vollständigen Zahlungseingang abhängig zu machen. Bei Zahlungsverzug des Kunden verlängert sich entsprechend der vereinbarte Liefer- bzw. Fertigstellungstermin. Bei Zahlungsverzug von mehr als 2 Wochen ist SIEDATEC Inh. Axel Siekmann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bis dahin gemachte Aufwendungen dem Kunden anteilig in Rechnung zu stellen.   Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltung 1. Der Kunde kann gegenüber SIEDATEC Inh. Axel Siekmann eine Forderung nur aufrechnen oder dies abtreten, wenn sie von SIEDATEC Inh. Axel Siekmann unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 2. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit SIEDATEC Inh. Axel Siekmann beruht, nicht geltend machen. Zahlungs- u. Annahmeverzug des Kunden Zahlungs- u. Annahmeverzug des Kunden 1. Der Kunde befindet sich ohne vorausgegangene Mahnung spätestens dann mit der Zahlung im Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht binnen 30 Tagen ab Rechnungsausstellung auf dem Rechnungskonto von SIEDATEC Inh. Axel Siekmann eingegangen ist. Befindet sich der Kunde in Verzug und wird er unter Terminbestimmung erneut zur Zahlung gemahnt, erfolgt dies immer unter Aufrechterhaltung des Verzuges. 2. SIEDATEC Inh. Axel Siekmann kann, ungeachtet der ihm sonst zustehenden Rechte, die gelieferten Sachen zur Sicherung ihrer Ansprüche zurückholen bzw. zurücknehmen, wenn der Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug kommt oder wenn konkrete Anhaltspunkte einer bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit des Kunden vorliegen. In diesem Fall kann SIEDATEC Inh. Axel Siekmann Zahlung, bzw. Teilzahlung gegen Lieferung bzw. Teilelieferung verlangen., auch wenn im Vertrag für SIEDATEC Inh. Axel Siekmann eine Vorleistungspflicht vereinbart wurde. SIEDATEC Inh. Axel Siekmann ist zusätzlich berechtigt, für noch nicht fällige Forderungen die Gestellung ausreichender Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Kunde die verlangten Sicherheiten nicht oder nicht in ausreichender Höhe, kann SIEDATEC Inh. Axel Siekmann seinerseits die Leistung zurückhalten und die sich aus der Pflichtverletzung des Kundenergebenden Ansprüche geltend machen. 3. Wird ein Auftrag durch den Kunden annulliert, behält sich SIEDATEC Inh. Axel Siekmann das Recht vor, dadurch entgangenen Gewinn geltend zu machen. In jedem Fall sind Kosten, die bereits angefallen sind, und Preiserhöhungen infolge Auftragsreduktion vom Kunden zu übernehmen. 4. SIEDATEC Inh. Axel Siekmann behält sich das Recht vor, zusätzlich Verzugszinsen in Höhe des von ihm zu entrichtenden Kontokorrent-Zinssatzes zu verlangen. 5. Nimmt der Kunde die ihm angebotene vertragsgemäße Leistung nicht an, ist SIEDATEC Inh. Axel Siekmann nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, über die zu liefernden Sachen anderweitig zu verfügen und vom Vertrag zurückzutreten und entgangenen Gewinn geltend zu machen. Bei gewerblichen Kunden kann SIEDATEC Inh. Axel Siekmann ohne einen Nachweis 20% des vereinbarten Preises für die angebotene Leistung als Entschädigung verlangen. SIEDATEC Inh. Axel Siekmann bleibt die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten.   Gewährleistungspflichten/Untersuchungspflicht 1. Die Gewährleistungspflichten beginnen mit der Ablieferung der Sachen bzw. bei Dienstleistungen mit Abnahme derselben. 2. Bei einem Rechtsgeschäft, bei dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beginnen die Gewährleistungsfristen im Fall einer Versendung der Waren spätestens zwei Wochen nach dem Versand der Waren. 3. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 BGB) beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen zwei Jahre und für gebrauchte Sachen ein Jahr, es sei denn, SIEDATEC Inh. Axel Siekmann hat einen Mangel der gelieferten Sache arglistig verschwiegen. Unberührt hiervon bleibt der unter nachfolgender Ziffer 9) geregelte Gewährleistungsausschluss. 4. Bei einem Rechtsgeschäft, bei dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt die Gewährleistungspflicht für neue Sachen ein Jahr, für gebrauchte Sachen ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, dass SIEDATEC Inh. Axel Siekmann in diesen fällen den Mangel arglistig verschwiegen hat. Unberührt von der vorstehenden Festlegung der Gewährleistungsfristen bleiben die unter den nachfolgenden Ziffern (5) (Gewährleistungsausschluss im Fall des Ablaufs der Rügefrist bei verspäteter Mängelanzeige) und (10) Gewährleistungsausschluss bei Mängeln, die SIEDATEC Inh. Axel Siekmann nicht zu vertreten hat und die aus der Sphäre des Kunden stammen; Bezug von Software direkt vom Hersteller, insbesondere durch Download) geregelten Gewährleistungsausschlüsse und ihre jeweiligen Ausnahmen. 5. Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, hat der Kunde die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Mängel, insbesondere auf Abweichungen und offensichtliche sonstige Mängel, zu untersuchen (§ 377 HGB). Offensichtliche Mängel sind Mängel, die so offen zutage treten, dass sie auch dem nicht fachkundigem Durchschnittskäufer ohne besondere Aufmerksamkeit und ohne weiteres auffallen. Mängel (Mengenabweichungen und offensichtliche Mängel) hat der Kunde SIEDATEC Inh. Axel Siekmann innerhalb von fünf Arbeitstagen (Mo bis Fr) nach Ablieferung schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Rügefrist sind jegliche Gewährleistungsansprüche wegen Mengenabweichungen und offensichtlichen Mängeln ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für Mengenabweichungen und offensichtliche Mängel, für den Zeitpunkt der Feststellung und die Rechtzeitigkeit der Absendung der Mängelrüge an SIEDATEC Inh. Axel Siekmann. 6. Wählt bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm danach kein Schadensersatzanspruch wegen des gerügten Mangels gegen SIEDATEC Inh. Axel Siekmann zu. 7. Der Kunde hat SIEDATEC Inh. Axel Siekmann bei der Fehlerbeseitigung im Rahmen des ihm Zumutbaren zu unterstützen. 8. Sind die aufgetretenen Fehler auf Umstände zurückzuführen, die SIEDATEC Inh. Axel Siekmann nicht zu vertreten hat, sondern die aus der Sphäre und dem Risikobereich des Kunden stammen, entfällt eine Gewährleistungspflicht. Dies gilt insbesondere bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials oder im Falle einer Nichtbeachtung von Installationsvoraussetzungen oder einer Infizierung des Systems mit Computerviren, Würmern, Trojanern oder anderen Infizierungen. Des Weiteren entfällt eine Gewährleistung,, wenn der Kunde Eingriffe oder Änderungen am Kaufgegenstand oder dem System vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde weist im Zusammenhang mit der Fehlermeldung nach, dass der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich war. Bezieht der Kunde Updates oder Upgrades direkt vom Hersteller von Standardsoftware (z.B. durch Download via Internet), so haftet SIEDATEC Inh. Axel Siekmann nicht für daraus resultierende Fehler. Dem Kunden obliegt – soweit nicht offensichtlich – der Nachweis, dass ein Fehler oder Mangel nicht auf einem bei dem Softwarehersteller bezogenen Update oder Upgrade beruht. Die zugunsten eines Verbrauchers geltende Vermutungsregelung bleibt hiervon unberührt. 9. Der Kunde hat Fehler, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, SIEDATEC Inh. Axel Siekmann unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für eine Fehlerbeseitigung geeigneten Information zu melden. Die Meldung hat im beidseitigen Interesse schriftlich zu erfolgen. Bei PCs einschließlich Software kann SIEDATEC Inh. Axel Siekmann verlangen, dass die Fehlerbeseitigung am Sitz von SIEDATEC Inh. Axel Siekmann stattfindet und der Kunde den PC ordnungsgemäß verpackt einschließlich der Verbindungskabel anliefert. Bei Software übersendet SIEDATEC Inh. Axel Siekmann dem Kunden eine Korrekturmaßnahme zum Überspielen. Bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher nicht beteiligt ist, hat der Kunde für die Dauer der Gewährleistungspflicht alle erforderlichen technischen Einrichtungen auf seine Kosten in Betrieb zu halten; dies gilt auch für Telefonverbindungen und Übertragungsleitungen. 10. Ist SIEDATEC Inh. Axel Siekmann auf Grund einer Fehlermeldung für den Kunden tätig geworden, ohne dass ein der Gewährleistung unterliegender Fehler vorlag, kann SIEDATEC Inh. Axel Siekmann vom Kunden die Vergütung seines damit verbundenen Aufwandes verlangen. 11. Der Anspruch des Kunden auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist oder nicht anhand maschinell erzeugter Ausgaben aufgezeigt werden kann.   Haftung 1. SIEDATEC Inh. Axel Siekmann verpflichtet sich gegenüber seinen Kunden, zur sorgfältigen Erbringung der vereinbarten Leistungen. SIEDATEC Inh. Axel Siekmann ist aber nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Ware für den vom Kunden vorgesehenen spezifischen Einsatzzweck geeignet ist, es sei denn, eine solche Prüfung ist Gegenstand des Vertrages. 2. Eine Haftung für jedwede Folgeschäden ist ausgeschlossen soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. 3. Eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen. Es obliegt dem Kunden vor Auftragserteilung seine Daten zu sichern.   Datenschutz 1. Der Kunde ist für den Schutz auf seinem System befindlicher eigener Personendaten und der Dritter selbst verantwortlich. Ihm ist es anheim gestellt, ihm erforderlich erscheinende Vorkehrungen gegen die etwaige Sichtung durch SIEDATEC Inh. Axel Siekmann oder seiner Mitarbeiter im Rahmen von Reparatur- und Serviceleistungen zu treffen. 2. SIEDATEC Inh. Axel Siekmann wird es tunlichst unterlassen, auf dem System des Kunden befindliche Daten jedweder Art zu kopieren (ausgenommen Sicherungskopien für den Kunden zum dortigem Verbleib) oder in sonstiger Weise für eigene Zwecke zu verwenden oder Dritten zugänglich zu machen . SIEDATEC Inh. Axel Siekmann verpflichtet sich insoweit zur strengen Geheimhaltung sämtlicher ihm zur Kenntnis gelangten auf der Festplatte des Kunden befindlichen Daten.   Urheber- u. Lizenzrechte 1. Der Kunde sichert zu, rechtmäßiger Inhaber der Lizenzrechte der Software zu sein, die auf seinem System von SIEDATEC Inh. Axel Siekmann installiert oder neu konfiguriert werden soll.  2. SIEDATEC Inh. Axel Siekmann sichert seinerseits zu, dass die von ihm gelieferte Software rechtmäßig erworben und zur Weiterveräußerung an Kunden lizenziert ist und es sich um keine Raubkopien oder gekrackte Programme handelt.   Allgemeine Regelungen 1. Der Kunde, der Verbraucher ist, sichert mit Unterzeichnung des Kauf/Werk/Dienstleistungsvertrages mit Einbeziehungsklausel (§ 13 BGB) zu, von diesen AGB Kenntnis genommen und diese vollumfänglich akzeptiert zu haben.  2. Ist der Kunde Unternehmer bzw. Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so gilt für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Gerichtsstand Eberswalde. SIEDATEC Inh. Axel Siekmann ist aber auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. 3. Erfüllungsort für Kunden, die nicht Verbraucher sind, ist bei Warensendungen Eberswalde. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport übergebende Person übergeben wurde. Dies gilt auch bei Rücksendung des PCs an den Kunden, nachdem daran vertraglich eine Reparatur oder Dienstleistung im Hause von SIEDATEC Inh. Axel Siekmann vorgenommen wurde. Ist der Kunde Verbraucher, gelten für den Erfüllungsort und den Gefahrübergang die gesetzlichen Regelungen des BGB.  4. Sollten Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzt, die diesen unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt durch etwaige unwirksame Bestimmungen unberührt.   Stand der AGB Februar 2017